Erlass von Forderungen
Erlass von Forderungen
Forderungsmanagment
Beschreibung
Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen
Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek