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Ratenzahlung

Ratenzahlung

Forderungsmanagment

Die Ratenzahlung / Teilzahlung ist verbunden mit einer Stundung, die die Gewährung eines Zahlungsaufschubes für eine Forderung oder Teilforderung voraussetzt.

 

Die Voraussetzungen sind in der gültigen Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.

 

Zur Prüfung einer Ratenzahlung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:

- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche 
  Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)

 

 

 

Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stund, Niederschlagung und Erlass der Gmeiende Oststeinbek geregelt.

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau M. Seidel

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Vollstreckung
Fachbereich I - Finanzen

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04331 8471-16
04331 8471-71
m.seidel[at]amt-eiderkanal.de
Etage: 2.OG   |   Zimmer: 25


Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek