Hunde: anmelden / abmelden
Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
verwandte Vorgänge
- Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen
- Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
- Gefährliche Hunde - Erlaubnis für die Haltung beantragen
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte beantragen
Ansprechpartner
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-35Fax: 04331 6677-935E-Mail: steueramt[at]fockbek.deWeb: www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Bente Jöns
Mitarbeiter Fachteam 3.2 Abgaben und Steuern
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04331 6677-32
04331 6677-932
b.joens[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 2
Frau Judith Tiessen
Mitarbeiter Fachteam 3.2 Abgaben und Steuern
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04331 6677-35
04331 6677-935
j.tiessen[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein