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Hunde: anmelden / abmelden

Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-35Fax: 04331 6677-935E-Mail: steueramt[at]fockbek.deWeb: www.fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Bente Jöns

Mitarbeiter Fachteam 3.2 Abgaben und Steuern

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04331 6677-32
04331 6677-932
b.joens[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 2

Frau Judith Tiessen

Mitarbeiter Fachteam 3.2 Abgaben und Steuern

Kontakt herunterladen
04331 6677-35
04331 6677-935
j.tiessen[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 2


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein