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Rechercheantrag zur vorläufigen Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Patent-Anmeldung stellen

Rechercheantrag zur vorläufigen Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Patent-Anmeldung stellen

Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.

Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall wird die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet. Dieser enthält auch die Dokumente, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.

Kurztext

  • Druckschriften zur Beurteilung der Patentfähigkeit Ermittlung
  • nach Anmeldung eines Patents und der Überweisung der Anmeldegebühren kann auf Wunsch vor dem Prüfungsantrag ein kostenpflichtiger Rechercheantrag gestellt werden
  • die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung wird beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet
  • Recherchebericht enthält Dokumente, die für die Prüfung der Patentfähigkeit der Erfindung relevant sein können
  • zuständig: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

 

Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Patent-Anmeldung stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und öffnen Sie unter dem Reiter "Service" die Option "Formulare und mehr". Anschließend klicken Sie auf „Patente“.
  • Laden Sie den "Antrag auf Erteilung eines Patents" herunter und tragen sie alle Ihnen vorliegenden Informationen ein, zum Beispiel die Angaben über ihre Person und Anschrift sowie die Bezeichnung Ihrer Erfindung. Sie können das Formular direkt am Computer ausfüllen oder ausdrucken und händisch bearbeiten.
    • Hinweis: Unter Punkt 7 dieses Formulars findet sich die Option "Rechercheantrag - Ermittlung des Standes der Technik ohne Prüfung (§ 43 Patentgesetz)"
    • Bei Fragen können Sie sich auch an den Zentralen Kundenservice der DPMA wenden.
  • Kreuzen Sie das Auswahlfeld "Rechercheantrag" an.
    • Hinweis: Der Rechercheantrag setzt eine Patentanmeldung voraus.
  • Unterzeichnen Sie das Formular und schicken Sie es mit Ihren Anhängen an die im Formular angegebene Adresse.
  • Neben dem Versand per Post oder per Fax, bietet Ihnen das DPMA auch die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung an.
  • Überweisen Sie die fällige Recherchegebühr.
  • Sie erhalten einen ausführlichen Recherchebericht, der auch die Dokumente enthält, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
  • Wird der Rechercheantrag vor oder gleichzeitig mit dem Prüfungsantrag gestellt, so wird zuerst die Recherche durchgeführt und vorläufig beurteilt, ob die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung gegeben ist und ob die Anmeldung genügt.

Voraussetzungen

Sie möchten über den kostenpflichtigen Rechercheantrag eine grobe Einschätzung darüber erhalten, ob Ihre bereits als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Zahlung der Rechercheantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Rechercheantrags

 

Die aktuellen Kosten können Sie dem Kostenmerkblatt zu Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts entnehmen.

Kostenmerkblatt zu Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts

 

Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.

 

§ 43 Patentgesetz (PatG)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

 


Ansprechpartner

Zweibrückenstraße 12 80331 München, Landeshauptstadt
Tel: +49 89 2195-1000Fax: +49 89 2195-4000E-Mail: info[at]dpma.deWeb: www.dpma.de

Postanschrift:80297München, Landeshauptstadt


Servicezeiten:

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein