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Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Kurztext

    • Altpapier Entsorgung
    • Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
    • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
    • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

     

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

     

    Die Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Ansprechpartner in Schleswig-Holstein im Bereich Abfallwirtschaft

     


    Ansprechpartner

    Der Landrat
    Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
    Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

    Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

    Mo. 8:00-12:00 Uhr
    Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
    Mi. 7:15-12:00 Uhr
    Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
    Fr. 8:00-12:00 Uhr

    Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

    Zuwanderung

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    Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
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    Aufzug vorhanden: ja


    Kaisertraße 10 24768 Rendsburg
    Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.de

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    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein