Zweitschrift der Urkunde über die Berufsbezeichnung Medizinische/r Technolog/in für Laboratoriumsanalytik beantragen
Zweitschrift der Urkunde über die Berufsbezeichnung Medizinische/r Technolog/in für Laboratoriumsanalytik beantragen
Wenn Sie eine Zweitschrift Ihrer Urkunde als Medizinische Technologin oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik benötigen, können Sie diese beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Originalurkunde verloren haben, sie beschädigt oder unbrauchbar ist, können Sie eine Zweitschrift der Urkunde beantragen.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist erforderlich, um in Deutschland als Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik tätig zu sein.
Kurztext
Antrag nötig für Zweitschrift der Erlaubnisurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik oder Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
Ersatz bei Verlust, Beschädigung oder Unbrauchbarkeit der Originalurkunde
Zuständigkeit
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Fristen
Den Antrag für die Zweitschrift Ihrer Erlaubnisurkunde können Sie formlos per Post oder E-Mail stellen.
Senden Sie Ihren formlosen Antrag an die zuständige Stelle. Geben Sie an, wann und wo Sie die Ausbildungsschule besucht und die Prüfung abgelegt haben, einschließlich des genauen Prüfungsdatums.
Fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen die Zweitschrift der Urkunde ausgestellt.
Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Voraussetzungen
Sie haben die Ausbildung zur Medizinischen Technologin oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik erfolgreich abgeschlossen.
Ihre ursprüngliche Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung ist verloren gegangen oder beschädigt.
erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Eidesstattliche Versicherung, dass die Originalurkunde verloren, beschädigt oder unbrauchbar ist
Aufstellung über bisherigen Beschäftigungsstellen
Rechtsgrundlage
§ 58 MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpartner
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel: 0431 9889786E-Mail: DEZ3[at]shibb.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein