Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wohngeld Erhöhung beantragen

Wohngeld Erhöhung beantragen

Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.

Kurztext

  • bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
    • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
    • sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
  • Antrag schriftlich oder online
  • zuständig: zuständige Wohngeldbehörde

 

An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

 

  • Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Voraussetzungen

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

 

§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

 

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Frau Nadine Gartzke

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
04331/ 8478-208
04331/ 8478-88208
nadine.gartzke[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 109


Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60 24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-30E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:Meiereistr. 524808Jevenstedt


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Frau Maike Jürgens

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Sachbearbeiterin
Fachbereich II

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-206
+49 4331/8478-88206
maike.juergens[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 12


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein