Wohngeld Erhöhung beantragen
Wohngeld Erhöhung beantragen
Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Beschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Kurztext
- bereits bewilligter Mietzuschuss oder bei Eigentum Lastenzuschuss wird erhöht, wenn nicht nur vorübergehend:
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent sinkt oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht oder
- sich die monatliche Miete oder die monatliche Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht
- Antrag schriftlich oder online
- zuständig: zuständige Wohngeldbehörde
Zuständigkeit
An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Fristen
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Rechtsgrundlage
§ 27 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WoGG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Ihre Klage einreichen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.
Weitere Informationen
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Frau Nadine Gartzke
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
04331/ 8478-208
04331/ 8478-88208
nadine.gartzke[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
109
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-30E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:Meiereistr. 524808Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Frau Maike Jürgens
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Sachbearbeiterin
Fachbereich II
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-206
+49 4331/8478-88206
maike.juergens[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
12
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein