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Gewerbe ummelden

Gewerbe ummelden

Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.

Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.

Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.

Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:

  • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
  • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
  • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.

Kurztext

  • Gewerbeummeldung erforderlich bei:
    • Verlegung des Betriebssitzes oder des Sitzes einer Niederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
    • Änderung oder Erweiterung der angebotenen Waren oder Leistungen
    • Namensänderung der oder des Gewerbetreibenden
  • Ummeldung ist vorzunehmen von folgenden Personen oder deren Vertreterinnen oder Vertretern:
    • bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
    • bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, betrifft zum Beispiel GmbH, AG
    • bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern, betrifft zum Beispiel OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG
  • wenn Betriebssitz in andere Gemeinde verlegt wird, muss das Gewerbe nur am neuen Standort angemeldet werden; Abmeldung am alten Standort erfolgt automatisch

 

Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.

 

Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:

  • Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
  • Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.

Bearbeitungsdauer

Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung

  • bei persönlicher Vorsprache: sofort
  • bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen

 

  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel
    • Kopie Personalausweis
    • Kopie Reisepass
    • Meldebescheinigung
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Herr Kim Häusgen

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Fachbereichsleitung
Fachbereich II - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-201
+49 4331/8478-88201
kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 107

Frau Silvia König

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-203
+49 4331/8478-88203
silvia.koenig[at]amt-jevenstedt.de
Etage: EG   |   Zimmer: 14


Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60 24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-30E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:Meiereistr. 524808Jevenstedt


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen


Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331 8478-0Fax: +49 4331 8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Meiereistr. 5 24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331 8478-0Fax: +49 4331 8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Ina Baber

Mitarbeiter Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor - Ordnungsamt

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+49 4331 8478-202
+49 4331 8478-88202
ina.baber[at]amt-jevenstedt.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 13

Herr Kim Häusgen

Mitarbeiter Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor - Ordnungsamt

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+49 4331 8478-201
+49 4331 8478-88201
kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 107


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein