Gewerbe anmelden
Gewerbe anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Betriebe zur Urproduktion, das heißt:
- Viehzucht
- Ackerbau
- Jagdwesen
- Forstwesen
- Fischerei
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Die Anmeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Der Zweck der Gewerbeanmeldung ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Kurztext
- Anmeldung eines Gewerbebetriebs für Gewerbetreibende verpflichtend für:
- Neuerrichtung eines Betriebs,
- Neuerrichtung einer Zweigniederlassung,
- Neuerrichtung einer unselbstständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebs, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform,
- Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde
- Gewerbeanmeldung nötig gleichzeitig mit Beginn des Betriebs
- Ausgenommen von Gewerbeanmeldung sind:
- Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen, Fischerei
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
- Anmeldung ist vorzunehmen von folgenden Personen oder deren Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, betrifft zum Beispiel GmbH, AG
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern, betrifft zum Beispiel OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, die zuständigen Amtsverwaltungen beziehungsweise Verwaltungen der amtsfreien Gemeinden unterstützen Sie bei der Gewerbeanmeldung. Das Verfahren kann über das Netzwerk der Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Es ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Gewerbetrieb befindet.
Wichtiger Hinweis:
Für die Gewerbeanmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Als Gewerbetreibende sind Sie
- eine natürliche Person oder
- eine juristische Person, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft (KG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie eine Empfangsbescheinigung
- bei persönlicher Vorsprache: sofort
- bei schriftlicher Anmeldung oder Online-Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
Kosten
An- und Ummeldung 30,00 €
Abmeldung gebührenfrei
erforderliche Unterlagen
- Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
- Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Weitere Informationen
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
verwandte Vorgänge
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Herr Kim Häusgen
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Fachbereichsleitung
Fachbereich II - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-201
+49 4331/8478-88201
kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
107
Frau Silvia König
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Sachbearbeiterin
Fachbereich II - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-203
+49 4331/8478-88203
silvia.koenig[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
14
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331 8478-0Fax: +49 4331 8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331 8478-0Fax: +49 4331 8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Frau Ina Baber
Mitarbeiter Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
+49 4331 8478-202
+49 4331 8478-88202
ina.baber[at]amt-jevenstedt.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 13
Herr Kim Häusgen
Mitarbeiter Amt Jevenstedt - Der Amtsdirektor - Ordnungsamt
Kontakt herunterladen
+49 4331 8478-201
+49 4331 8478-88201
kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 107
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein