Friedhöfe
Friedhöfe
Auf allen Friedhöfen werden grundsätzlich Erdgräber für Sargbeisetzungen und Urnengräber angeboten.
Beschreibung
Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.
Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.
Zuständigkeit
An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.
erforderliche Unterlagen
Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.
Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:
- Totenschein,
- bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
- bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
- bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
- bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
- Personalausweis der/des Verstorbenen,
- Sterbefallanzeige.
Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:
- Willensbekundung,
- Sterbeurkunde,
- Totenschein,
- Amtsärztliche Bescheinigung.
Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Frau Caren Hoop
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Sachbearbeiterin
Fachbereich III - Finanzdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-308
+49 4331/8478-88308
caren.hoop[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1.OG
|
Zimmer:
206
Frau Carina Schuler
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Sachbearbeiterin
Fachbereich III - Finanzdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-309
+49 4331/8478-88309
carina.schuler[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
309
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-30E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:Meiereistr. 524808Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Herr Michael Rudolph
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Sachbearbeiter
Fachbereich IV
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-402
+49 4331/8478-88402
michael.rudolph[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
24
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein