Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Hafenbehördliche Genehmigungen

Hafenbehördliche Genehmigungen

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

 

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

 

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

 

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

 

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 

Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein