Ratenzahlung
Ratenzahlung
Forderungsmanagment
Beschreibung
Die Ratenzahlung / Teilzahlung ist verbunden mit einer Stundung, die die Gewährung eines Zahlungsaufschubes für eine Forderung oder Teilforderung voraussetzt.
Zuständigkeit
Die Voraussetzungen sind in der gültigen Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung einer Ratenzahlung sind nachfolgende Unterlagen des Schuldners vorzulegen:
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (b. Angestellten)
- Jahresabschluss der vorangegangenen Jahres sowie aktuelle Betriebswirtschaftliche
Auswertungen (b. selbständigen Personen bzw. Firmen)
- aktuelle Selbstauskünfte gem. Vordruck
- Kontoauszüge der letzten 2 Monate
- Angebote für Sicherheite (ab mind. 5.000 € Ratenzahlungsbetrag)
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage ist in der Satzung über Stund, Niederschlagung und Erlass der Gmeiende Oststeinbek geregelt.
Ansprechpartner
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen
Frau M. Seidel
Mitarbeiter Amt Eiderkanal
Vollstreckung
Fachbereich I - Finanzen
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04331 8471-16
04331 8471-71
m.seidel[at]amt-eiderkanal.de
Etage:
2.OG
|
Zimmer:
25
Quelle der Inhalte: Gemeinde Oststeinbek