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Reisepass: Verlustanzeige

Reisepass: Verlustanzeige

Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

 

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

 

Keine

 

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

 

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

 


Ansprechpartner

Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01Fax: 04331 6677-901E-Mail: k.blunck[at]fockbek.deWeb: www.fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Kirsten Blunck

Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro

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04331 6677-58
04331 6677-958
k.blunck[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 9

Frau Kathleen Grünhagen

Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro

Kontakt herunterladen
04331 6677-59
04331 6677-959
k.gruenhagen[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7

Frau Birgit Koch

Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro

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04331 6677-60
04331 6677-960
b.koch[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7

Frau Birgit Ramm

Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro

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04331 6677-61
04331 6677-961
b.ramm[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein