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Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die

  • noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind.

Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die

  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten.

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Kurztext

  • Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus EU-Mitgliedstaat
  • Zulassung eines Fahrzeugs aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder aus einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Zulassung ist gebührenpflichtig
  • Zulassungsbehörde stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
  • Zulassung berechtigt:
    • zur Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug
    • zum Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichen Flächen
  • Beantragung kann persönlich oder in Vertretung erfolgen
  • zuständig: örtliche Zulassungsbehörde

 

Regionale Hinweise

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird das Fahrzeug im zugelassenen oder im stillgelegten Zustand mit Beibehlatung des RD-Kennzeichen umgeschrieben.

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

 

Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist i.d.R.

• bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
• bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

 

Regionale Hinweise

Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

  • Für das Fahrzeug liegen eine EU-Typgenehmigung oder ausländische Zulassungsdokumente vor.
  • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw sind das beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
  • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

 

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

 


Ansprechpartner

Der Landrat
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg


Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Frau Nicole Biermann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-648
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Frau Anja Dieckmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-650
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Herr Mario Kretschmann

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-646
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Frau Jutta Kuhr

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-647
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de

Frau Sonja Rathje

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde

Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen

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+49 4331 202-677
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de


Teichkoppel 72 24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr


Rendsburger Straße 109 24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:Rendsburger Straße 10924340Eckernförde


Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Frau Manuela Meyer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 4

Frau Ulrike Mühlenbeck

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-12
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 2

Frau Silke Ost

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-10
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 3

Frau Yvonne Winzer

Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Fachdienst

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+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer: 1


Am Markt 17 24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg


Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein