Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Möchten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen, das zulassungs- oder kennzeichenpflichtig, aber ohne Kennzeichen ist? Dann benötigen Sie unter Umständen dafür ein Ausfuhrkennzeichen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:
- Ihr Fahrzeug ist
- zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
- zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig, aber noch ohne Kennzeichen
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug
- aus eigener Triebkraft oder
- als Anhänger ins Ausland überführen möchten.
Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.
Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Kurztext
- Ausfuhrkennzeichen für Überführung von Fahrzeugen ins Ausland nötig, wenn Fahrzeug
- zulassungspflichtig ist, aber außer Betrieb gesetzt wurde oder
- zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig ist, diesem jedoch derzeit kein Kennzeichen zugeteilt wurde.
- dies gilt unabhängig davon, ob Fahrzeug
- aus eigener Triebkraft oder
- als Anhänger ins Ausland überführt wird.
- Ausfuhrkennzeichen und Zulassungsbescheinigung sind zeitlich begrenzt
- Zuteilung erfolgt bei örtlich zuständiger Kfz-Zulassungsbehörde
Zuständigkeit
die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben
Zulassungsbehörde ist,
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Fristen
- Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
- Ihr Fahrzeug ist
- zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
- zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
- Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
- gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
- gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
- gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
Weitere Informationen
Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:
- Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
- es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde
Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Frau Jutta Kuhr
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-647
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Frau Sonja Rathje
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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+49 4331 202-677
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Herr Rolf Staacken
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
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+49 4331 202-657
+49 4331 202-205
zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26Fax: +49 431 320979-22E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Öffnungszeiten:
Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0Fax: +49 4351 66676-29E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift:Rendsburger Straße 10924340Eckernförde
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Frau Ulrike Mühlenbeck
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Fachdienst
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+49 4351 66676-12
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer:
2
Frau Silke Ost
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Fachdienst
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+49 4351 66676-10
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer:
3
Frau Yvonne Winzer
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Fachdienst
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+49 4351 66676-14
+49 4351 66676-29
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Zimmer:
1
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312Fax: +49 4871 36-536E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Postanschrift: Postfach 90524758Rendsburg
Öffnungszeiten:
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag 8:00-11:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein