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Kommunale Ehrung erhalten

Kommunale Ehrung erhalten

Persönlichkeiten, die sich um eine Gemeinde besonders verdient gemacht haben, können mit einer Auszeichnung geehrt werden. Die zu würdigenden Leistungen können dabei sehr unterschiedlich sein. So kann es sich um wirtschaftliche, kommunalpolitische, soziale oder künstlerische Verdienste handeln.

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt traditionell eine besonders herausgehobene Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar. Da es sich hier um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche, noch lebende Personen verliehen werden.
Besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts nicht verbunden.

Städte und Gemeinden können in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und zum Beispiel eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen.

 

An die zuständige Gemeinde- oder Stadtvertretung.

 

Zusätzlich zu kommunalen Satzungen können Verfahren zur Verleihung staatlicher Ehrungen und Orden durch die Gemeinde veranlasst werden. Hierzu zählen unter anderem die Schleswig-Holstein-Medaille, die Landes-Ehrenbürgerschaft, der Stark-Preis oder die Ehrentafel und nicht zuletzt der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

 


Ansprechpartner

Der Bürgermeister
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr

Frau Baresel

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Sekretariat
BGM - Bürgermeister- und Stadtvertretungsbüro

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+49 4331 355-101
+49 4331 355-38101
baresel[at]buedelsdorf.de
Etage: OG   |   Zimmer: 1.04

Frau Kirsten

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Sekretariat
BGM - Bürgermeister- und Stadtvertretungsbüro

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+49 4331 355-101
+49 4331 355-38101
kirsten[at]buedelsdorf.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 1.04


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein