Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Ansprechpartner
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Frau Birte Eggers
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-1211
+49 4331 206-270
birte.eggers[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 11
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein