Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung
Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung
Wer eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.
Weitere Voraussetzungen:
- persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers,
- Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung,
- geeigneter Veranstaltungsort (zum Beispiel dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden).
Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Festsetzung einer Veranstaltung (Messen, Ausstellungen, Märkte) gemäß § 69 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Fristen
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.
Kosten
Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 (Folgeantrag).
erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular oder formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Name des Veranstalters,
- Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung,
- kurze Beschreibung der Veranstaltung,
- Angaben zum Warensortiment.
- Führungszeugnis des Veranstalters,
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- voraussichtliche Teilnehmerliste,
- Belegungsplan der vorgesehenen Räume/Flächen,
- gegebenenfalls Teilnahmebedingungen,
- gegebenenfalls Nachweis über öffentliche Marktausschreibung (Text und Erscheinungsort der vor der Antragstellung durchgeführten Ausschreibung).
Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Rechtsgrundlage
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S
Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3
Ansprechpartner
Die Bürgermeisterin
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 10724757Rendsburg
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Fachdienst Ordnung und Verkehr - Gaststätten
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Postanschrift: Postfach 10724757Rendsburg
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Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Herr Nicolas Link
Mitarbeiter Stadt Rendsburg
Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachdienst
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+49 4331 206-3626
+49 4331 206-270
nicolas.link[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
26
Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
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Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
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Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein