Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Außenwerbung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet, wie zum Beispiel Vitrinen, Aufsteller, Flyer. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.
Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.
Zuständigkeit
Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Kosten
Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Frau Frederike Dethlefsen
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3526
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 209
Frau Ute Goßmann
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3511
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 208
Frau Lea Lage
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3524
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 210
Frau Kirsten Stollberg
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3523
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 209
Frau Sonja Wilkens
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3525
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 211
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.
Frau Lilli Herzog
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung
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+49 4331 206-3624
+49 4331 206-270
ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 27
Frau Nathalie Schwarz
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Sondernutzung
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+49 4331 206-3623
ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 27
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein