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Parkausweis für Bewohner/innen

Parkausweis für Bewohner/innen

Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.

 

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).

 

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

 

  • §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.

StVO

GebOSt

 

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

 


Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Verkehr
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de

Postanschrift: Postfach 10724757Rendsburg


Montag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 16:00 Uhr – mit Termin
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin
14:00 – 18:00 Uhr – mit Termin
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr – ohne Termin

Frau Astrid Quint

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst Ordnung und Verkehr Stadt Rendsburg
Fachdienst

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+49 4331 206-3633
+49 4331 206 - 270
astrid.quint[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 23

Frau Susanne Wischniewski

Mitarbeiter Stadt Rendsburg

Fachdienst

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-3634
+49 4331 206-271
ordnungsbehoerde[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 23


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein