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Hafenbehördliche Genehmigungen

Hafenbehördliche Genehmigungen

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

 

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

 

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

 

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

 

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.

Frau Kirsten Bracker

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr

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+49 4331 206-3653
+49 4331 206445
ordnungsverwaltung[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 24

Frau Sigrid Funck

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr

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+49 4331 206-3653
+49 4331 206-270
ordnungsverwaltung[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 24

Frau Julia Röschmann

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr

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+49 4331 206-3622
+49 4331 206270
ordnungsverwaltung[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 29 a

Frau Rika Storm-Ohm

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr

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+49 4331 206-3661
+49 4331 206270
rika.storm-ohm[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Zimmer: 25


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein