Hafenbehördliche Genehmigungen
Hafenbehördliche Genehmigungen
Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Beschreibung
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Zuständigkeit
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Fristen
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
Ansprechpartner
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.
Frau Kirsten Bracker
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr
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+49 4331 206-3653
+49 4331 206445
ordnungsverwaltung[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 24
Frau Sigrid Funck
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr
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+49 4331 206-3653
+49 4331 206-270
ordnungsverwaltung[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 24
Frau Julia Röschmann
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr
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+49 4331 206-3622
+49 4331 206270
ordnungsverwaltung[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 29 a
Frau Rika Storm-Ohm
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr
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+49 4331 206-3661
+49 4331 206270
rika.storm-ohm[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 25
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein