Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
Die Ordnungsbehörden können jederzeit auch gegenüber Betreibern von erlaubnisfreien Gaststätten Anordnungen erlassen.
Beschreibung
Wenn Sie ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können jederzeit Anordnungen zum Schutze
- der Gäste gegen Ausbeutung und gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit,
- der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder
- gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und sonst gegen erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit
erlassen werden.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Derzeit fallen zwischen 60,00 und 750,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Weitere Informationen
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Kommunalaufsicht
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Di. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Frau Frederike Dethlefsen
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3526
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 209
Frau Ute Goßmann
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3511
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 208
Frau Lea Lage
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3524
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 210
Frau Kirsten Stollberg
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3523
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 209
Frau Sonja Wilkens
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Bauaufsicht
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+49 4331 206-3525
+49 4331 206-3009
bauaufsicht[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: 2 | Zimmer: 211
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.
Herr Nicolas Link
Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Ordnung und Verkehr - Gaststätten
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+49 4331 206-3626
+49 4331 206-270
nicolas.link[at]rendsburg.de
Zimmer:
Etage: EG | Zimmer: 26
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein