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Hunde: anmelden / abmelden

Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 16:00 Uhr (mit Termin)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin) und 14:00 - 18:00 Uhr (mit Termin)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Termin)

Frau Christin Sierck

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung

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+49 4331 206-2323
+49 4331 206-272
finanzen[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: 1 | Zimmer: 126

Frau Angelika Staack

Mitarbeiter Stadt Rendsburg - Fachdienst Finanzen und Beteiligungsverwaltung

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+49 4331 206-2322
+49 4331 206272
finanzen[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: 1 | Zimmer: 127


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein