Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Ansprechpartner

Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Fax: +49 4331 206-270E-Mail: info[at]rendsburg.deWeb: www.rendsburg.de


Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin

Terminbuchung telefonisch oder per E-Mail möglich.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein