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Veränderungssperren

Veränderungssperren

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Rendsburger Straße 42 24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-46Fax: 04331 6677-946E-Mail: s.schindler[at]fockbek.de


Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Fachteam Soziales

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr

Frau Tessa Gnädinger

Mitarbeiter Fachteam 4.1 Bauplanung

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04331 6677-41
04331 6677-941
t.gnaedinger[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 6

Frau Susanne Schindler

Mitarbeiter Fachteam 4.1 Bauplanung

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04331 6677-46
04331 6677-946
s.schindler[at]fockbek.de
Zimmer: Rathaus Nebengebäude, EG | Zimmer 7


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein