Erweiterte Melderegisterauskunft
Erweiterte Melderegisterauskunft
Im Rahmen einer erweiterten Melderegisterauskunft, können Sie bei erfüllen der Voraussetzungen viele Informationen über eine Person erhalten.
Beschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Kurztext
- Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
- Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
- Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
- Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
- Zuständig: Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Fristen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre oder kein bedingter Sperrvermerk im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Kosten
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind beziehungsweise sich den vom Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Ansprechpartner
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01Fax: 04331 6677-901E-Mail: k.blunck[at]fockbek.deWeb: www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
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Fachteam Soziales
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
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Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro
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04331 6677-58
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Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 9
Frau Kathleen Grünhagen
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Frau Birgit Koch
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b.koch[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Frau Birgit Ramm
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b.ramm[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein