Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Beschreibung
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Kurztext
Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
Voraussetzungen:
Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
Benötigte Unterlagen:
Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
Identitätsnachweis
Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Fristen
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
erforderliche Unterlagen
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
Identitätsnachweis
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 6 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Ansprechpartner
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01Fax: 04331 6677-901E-Mail: k.blunck[at]fockbek.deWeb: www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Fachteam Soziales
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Frau Kirsten Blunck
Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04331 6677-58
04331 6677-958
k.blunck[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 9
Frau Kathleen Grünhagen
Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04331 6677-59
04331 6677-959
k.gruenhagen[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Frau Birgit Koch
Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04331 6677-60
04331 6677-960
b.koch[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Frau Birgit Ramm
Mitarbeiter Fachteam 2.1 Bürgerbüro
Kontakt herunterladen
04331 6677-61
04331 6677-961
b.ramm[at]fockbek.de
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 6/7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein