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Straßenreinigung

Straßenreinigung

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

 

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

 


Ansprechpartner

Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60 24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-30E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de

Postanschrift:Meiereistr. 524808Jevenstedt


montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen

Herr Bernd Sienknecht

Mitarbeiter Amt Jevenstedt

Fachbereichsleitung
Fachbereich IV

Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-27
+49 4331/8478-8827
bernd.sienknecht[at]amt-jevenstedt.de
Etage: 1.OG   |   Zimmer: 22


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein