Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung
Fristen
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
Kosten
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
- Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
- gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
- gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
verwandte Vorgänge
- Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Gewerbesteuer bezahlen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Meiereistr. 5
24808 Jevenstedt
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-84E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Herr Kim Häusgen
Mitarbeiter Amt Jevenstedt
Fachbereichsleitung
Fachbereich II - Bürgerdienste
Kontakt herunterladen
+49 4331/8478-201
+49 4331/8478-88201
kim.haeusgen[at]amt-jevenstedt.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
107
Verwaltungsstelle Westerrönfeld
Dorfstr. 60
24784 Westerrönfeld
Tel: +49 4331/8478-0Fax: +49 4331/8478-30E-Mail: info[at]amt-jevenstedt.deWeb: www.amt-jevenstedt.de
Postanschrift:Meiereistr. 524808Jevenstedt
Öffnungszeiten:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
mittwochs geschlossen
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein