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Wehrerfassung

Wehrerfassung

Alle Männer, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind grundsätzlich wehrpflichtig.

Die Wehrerfassung dient dazu, diesen Personenkreis festzustellen.

Die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) unterrichtet die in Frage kommenden Personen von der Erfassung, gibt ihnen die zur Übermittlung an das Kreiswehrersatzamt vorgesehenen Daten bekannt und fordert sie zur Überprüfung dieser Daten auf. Dieser Aufforderung muss Folge geleistet werden.

 


Ansprechpartner

Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1 24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252Fax: +49 4331 355-357E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de


Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr

Herr Käselau

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Sachgebiet III

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+49 4331 355-251
+49 4331 355-38251
kaeselau[at]buedelsdorf.de
Etage: EG   |   Zimmer: 2


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein