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Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

 

An das Standesamt

  • am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
  • am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person).

In allen anderen Fällen an das
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245

 

80,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.3.

 

  • Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument).

Dokumente der oder des Verstorbenen:

  • Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil),
  • Geburtsurkunde.
  • Sofern der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.

 

Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:

  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
  • die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.

 


Ansprechpartner

Standesamt
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0E-Mail: standesamt[at]rendsburg.deWeb: www.buedelsdorf.de


Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
zusätzlich: Termine nach Vereinbarung

Frau Hippe

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-132
+49 4331 206-273
standesamt[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 32

Frau Jäger

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

Kontakt herunterladen
+49 4331 206-603
standesamt[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 31a


Schönstedtstraße 5 13357 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 90269-5000Fax: +49 30 90269-5245E-Mail: post.standesamt1[at]labo.berlin.deWeb: www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein