Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland können nachträglich in Deutschland in das Sterberegister eingetragen werden.
Beschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Zuständigkeit
An das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person).
In allen anderen Fällen an das
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 - 90 269-5000
Fax: + 49 30 - 90 269-5245
Kosten
80,00 Euro nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 19.3.2.3.
erforderliche Unterlagen
- Ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument).
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil),
- Geburtsurkunde.
- Sofern der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling war zusätzlich die Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus.
Weitere Informationen
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Standesamt
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0E-Mail: standesamt[at]rendsburg.deWeb: www.buedelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
zusätzlich: Termine nach Vereinbarung
Frau Hippe
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-132
+49 4331 206-273
standesamt[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
32
Frau Jäger
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Kontakt herunterladen
+49 4331 206-603
standesamt[at]rendsburg.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
31a
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 90269-5000Fax: +49 30 90269-5245E-Mail: post.standesamt1[at]labo.berlin.deWeb: www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein