Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
Kann die zuständige Stelle einen nachbarschaftlichen Streit nicht schlichten, sollte das Schiedsamt (Gütestelle) eingeschaltet werden.
Beschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
Zuständigkeit
An die als Schiedsfrau / Schiedsmann eingesetzte Person in Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Gütestellen in Schleswig-Holstein
Weitere Informationen
Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) werden je nach Region auch als Friedensrichterin / Friedensrichter oder Schlichterin / Schlichter bezeichnet.
Nähere Informationen zum Thema Streitschlichtung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Ansprechpartner
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: rathaus[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de/
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Bürger- und Sozialbüro
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-252Fax: +49 4331 355-357E-Mail: buergerbuero[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Herr Trautmann
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
Sachgebietsleiter
Sachgebiet III
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+49 4331 355-254
+49 4331 355-38254
trautmann[at]buedelsdorf.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
5
Der Bürgermeister
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 355-0Fax: +49 4331 355-377E-Mail: internet[at]buedelsdorf.deWeb: www.buedelsdorf.de
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Mo. bis Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr
Mo. und Do. 16.00 bis 17.00 Uhr
Bürgerbüro: Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
Frau Doris Höll
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf
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+49 4331 39712
Am Markt 1
24782 Büdelsdorf
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Do. 15.00 bis 17.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Frau Wittig
Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf - Bürgerservice und Ordnung
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+49 4331 355-254
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wittig[at]buedelsdorf.de
Zimmer:
Etage: EG | Raum: 7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein