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Lebenspartnerschaft: Begründung

Lebenspartnerschaft: Begründung

Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.

Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.

Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.

Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.

 


Ansprechpartner

Standesamt
Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0E-Mail: standesamt[at]rendsburg.deWeb: www.buedelsdorf.de


Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
zusätzlich: Termine nach Vereinbarung

Frau Hippe

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

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+49 4331 206-132
+49 4331 206-273
standesamt[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 32

Frau Jäger

Mitarbeiter Stadt Büdelsdorf

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+49 4331 206-603
standesamt[at]rendsburg.de
Etage: EG   |   Zimmer: 31a


Am Gymnasium 4 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 206-0Web: www.buedelsdorf.de/


Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 UhrDonnerstag: 14:00 - 18:00 Uhrzusätzlich: Termine nach Vereinbarung

Frau Hippe

Mitarbeiter Standesamt

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+49 4331 206-132
+49 4331 206-273
standesamt[at]rendsburg.de
Zimmer: Etage: EG | Raum: 32


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein