Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis bei dem zuständigen Landesjugendamt einholen. In den Landkreisen müssen Sie die Erlaubnis beim örtlichen Jugendamt einholen.
Beschreibung
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes. Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.
Sie können eine Tageseinrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Tageseinrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.
In den Landkreisen wird die Erlaubnis für den Betrieb durch die Landrätinnen und Landräte erteilt und der Betrieb beaufsichtigt.
Kurztext
- Betrieb einer Kindertageseinrichtung, in der Kinder ganztätig oder für einen Teil des Tages betreut werden, muss von Träger der Einrichtung beantragt werden
- Erlaubnis erteilt Landesjugendamt
- freier Träger, der Kindertagesstätte betreiben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Erlaubnis zu erhalten
- Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ist ohne Betriebserlaubnis nicht möglich
- nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu verspäteter Eröffnung der Tageseinrichtung
- in den Landkreisen wird die Erlaubnis durch das örtliche Jugendamt erteilt
Zuständigkeit
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Fristen
- Sie verfügen als Träger über die erforderliche Zuverlässigkeit, um die Einrichtung zu betreiben.
- Sie sorgen dafür, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist und sorgen für Mindeststandards in den folgenden Bereichen:
- räumlich
- fachlich
- wirtschaftlich
- personell
- Sie unterstützen die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Kinder und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung.
- Sie unterstützen die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder.
- Sie haben ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt.
- Sie bieten geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
- Sie verfügen über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung.
- Sie können die Eignung Ihres Personals mit Ausbildungsnachweisen sowie Führungszeugnissen nachweisen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Die Personalstunden, die Sie im Antrag angegeben haben, müssen die personelle Mindestbesetzung darstellen. Das heißt, die angegebene Mindestbesetzung darf während der Öffnungszeiten der Einrichtung niemals unterschritten werden.
Ansprechpartner
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-5416E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html
Postanschrift:24170Kiel
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:Kaiserstraße 824768Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Herr Thies Schmalfeld
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Kontakt herunterladen
+49 4331 202-635
+49 4331 202-184
kindertagesstaette[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
209
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein