Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen
Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen
Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.
Beschreibung
Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.
Kurztext
- Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung
 - Übernahme des Elternbeitrags für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig
 - Die Kreise und kreisfreien Städte regeln unterschiedlich, ob Kinder in Horten und schulischen Betreuungsangeboten mitangerechnet werden
 - Erforderlich ist, dass die Kinder in einem Haushalt leben
 - Ansprechpunkt: Kindertageseinrichtung selbst, örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihm bestimmte Ermäßigungsstelle (häufig Standortgemeinde der Kita)
 
Regionale Hinweise
Kita-Sozialermäßigung - Onlineantrag
Zuständigkeit
An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Fristen
Sie stellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.
Voraussetzungen
Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.
- Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
 - Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.
 
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.
Weitere Informationen
Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.
Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.
Kitareform 2020  Verbesserungen für Eltern
Kitareform 2020  Fragen und Antworten
Ansprechpartner
Der Landrat
Kaiserstraße 8
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Tel: +49 4331 202-0Fax: +49 4331 202-295E-Mail: info[at]kreis-rd.deWeb: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
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Aufzug vorhanden: ja		  
							
Frau Ilka Butenschön
Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
				
				
				
						Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
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+49 4331 202-506
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Mitarbeiter Kreis Rendsburg-Eckernförde
				
				
				
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein