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Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen

Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).

 

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

SGB XII

 


Ansprechpartner

Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
Tel: 04331 8471-0Fax: 04331 8471-71E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen


Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25 24790 Schacht-Audorf
Tel: 04331 9474-0Fax: 04331 9474-77E-Mail: info[at]amt-eiderkanal.deWeb: www.amt-eiderkanal.de


Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
oder Termine nach Absprache
Mittwoch ist die Verwaltung geschlossen

Frau Anna-Katharina Hundorf

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Fachteam Kita, Schule und Soziales

Kontakt herunterladen
0 43 31 / 94 74-29
04331 9474-77
a.hundorf[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 104

Frau Julia Kohlmorgen

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Teamleitung
Fachteam Kita, Schule und Soziales

Kontakt herunterladen
04331 9474-43
04331 9474-77
j.kohlmorgen[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 103

Frau Maike Loeck

Mitarbeiter Amt Eiderkanal

Fachteam Kita, Schule und Soziales

Kontakt herunterladen
04331 9474-49
04331 9474-77
m.loeck[at]amt-eiderkanal.de
Etage: EG   |   Zimmer: 103


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein